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Urteil Hasso Friedl Chemische Industrie Ges. mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Hasso Friedl

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Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Hasso Friedl – BFH vom 9.4.1925 – Az. E 378 uZ 5619/16

Der Gesellschafter Waldfriede Berger einer erst noch zu gründenden GmbH (Hasso Friedl Chemische Industrie Ges. mit beschränkter Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Der Gesellschafter Waldfriede Berger kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Hasso Friedl Chemische Industrie Ges. mit beschränkter Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Waldfriede Berger im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.

Urteil des BFH vom 27.7.1967
Aktenzeichen: Y 641 bU 8142/15
GmbHR 2011, 25235

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